Größere Feuchtigkeits-/Schimmelpilzschäden
Typischer Kellerbefall
Gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte der Schimmelpilzbelastung sind zur Zeit weder in Deutschland geschweige denn europaweit vorhanden.
Da die Schimmelpilzbelastung jahreszeitbedingt auftritt und zudem starken geographischen Schwankungen unterliegt, fällt eine sinnvolle Festlegung von Grenzwerten schwer, es muß also bei Raumluftmessungen immer um den Hintergrundwert der Außenbelastung als Referenz korrigiert werden.
Es gibt jedoch Richtlinien der EU und des Umweltbundesamtes, die Sanierungsbedarf anzeigen, wenn die Schimmelpilzkonzentration in Innenräumen deutlich erhöht gegenüber der Außenluft ist. Bei der Messung von Schimmelpilzsporen ist eine Innenraumquelle nicht auszuschließen, wenn die Anzahl der Kolonie-bildenden-Einheiten (KBE) das 1,5-fache der Außenluft übersteigt und wahrscheinlich, wenn dieser Wert über dem 2-fachen liegt.
Wasserschaden
Noch wichtiger ist die festgestellte Schimmelpilzart. Während einige Arten auch in Blumenerde und Biomüll in stark erhöhter Konzentration auftreten können, sind andere Arten viel enger mit Bauschäden verknüpft.
Generell soll Schimmelpilz, der eine eindeutige Gesundheitsbeeinträchtigung hervorruft, kritischer bewertet werden und schneller zu Sanierungsmaßnahmen führen.
Bei Analysen und der Bewertung der Schimmelpilzbelastung richten wir uns nach den Richtlinien des Umweltbundesamtes (2002) und den Handlungsempfehlungen des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (2004).
Zur Ursachenbeseitigung bei Schimmelpilzbefall sind oft auch bauliche Maßnahmen notwendig, die für den Nicht-Fachmann nicht unbedingt nahe liegend sind:
- neue Außendämmung
- Sanierung von undichten Installationen und Entwässerungen
- Sanierung fehlender/mangelhafter Bauwerksabdichtung
- Verbesserung der Bausubstanz auf den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2
- Verbesserung der Luftdichtheit der Gebäudehülle
Wasserschaden
Während der Sanierung sind ausreichende Maßnahmen zu treffen, um eine Verschleppung der Schimmelpilze in andere Gebäudeteile zu verhindern. Sowohl die Sanierer als auch die Bewohner müssen ausreichend vor Schimmelpilzexpositionen geschützt werden.
Bei der Sanierung ist die BGI 852 unbedingt zu beachten, die die notwendigen Schutzmaßnahmen für die an der Sanierung beteiligten Personen festlegt.